Nachfolgeregelungen
Die weitsichtige Nachfolgeregelung gilt als Krönung des unternehmerischen Lebenswerks.
Die Marktchance für Dienstleister mit KMU-Kundschaft Treuhänder, Steuerexperten, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Unternehmer-Coaches sind in ihren Mandaten oft mit Fällen von Unternehmensnachfolgen konfrontiert. Ihnen stellt sich regelmässig eine Vielzahl von Fragen über die eigenen Kernkompetenzen hinaus. Die Herausforderung besteht darin, die Kernfragen der Unternehmensnachfolge unter den vielfältigen fachlichen Aspekten zu klären und die Erkenntnisse zu einer konsistenten Lösung für den KMU-Eigner und/oder -Übernehmer zusammenzufügen.
Bei Nachfolgeregelungen sind spezielle und individuelle Lösungen gefragt, denn ein Wechsel in Führung und Eigentum führt oft zu einschneidenden Veränderungen. Nicht nur der Unternehmer, sondern auch das Unternehmen sollte nachfolgebereit sein. Das Unternehmen ist frühzeitig strategisch, strukturell und kulturell auf die Nachfolge einzustellen. Dies kann je nach Ausgangslage über 3 Jahre in Anspruch nehmen. Entsprechend sorgfältig und frühzeitig sollte die Nachfolgeregelung an die Hand genommen werden.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten bei einer Unternehmensnachfolge: Entweder das Unternehmen wird von einem Familienmitglied oder von Aussenstehenden weitergeführt.
Etwa 90 Prozent aller Schweizer Firmen sind in Familienbesitz. Bis vor kurzem war die familieninterne Firmenübergabe der Normalfall. Seit einigen Jahren nimmt die Zahl der familieninternen Übergaben jedoch ab. Bereits jeder zweite Unternehmer sucht ausdrücklich eine Lösung ausserhalb der Familie.
Kontinuität steht im Vordergrund
Bei einer vollständigen Übergabe innerhalb der Familie steht die Kontinuität des Unternehmens im Vordergrund. In diesem Fall wird sowohl die operative Geschäftsführung als auch die finanzielle Kontrolle des Unternehmens an ein Mitglied der Familie übertragen.
Für den Übergang an die nächste Generation kommen eine Erbschaft, eine Schenkung oder ein Verkauf in Frage, in der Regel zu einem reduzierten Preis. Eine familieninterne Nachfolge hat in jedem Fall erbrechtliche Konsequenzen.
Übergabeformen der externen Nachfolge
Bereits heute wird die Mehrheit der Firmen an externe Nachfolger übergeben, und diese Form gewinnt laufend an Bedeutung. Häufig wollen die direkten Nachkommen unabhängig sein und schlagen beruflich einen anderen Weg ein.
Bei der externen Nachfolge werden fünf Übergabeformen unterschieden, die hier in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit aufgelistet sind:
Verkauf an Mitarbeitende (Management-Buy-out)
Am weitesten verbreitet ist der Verkauf an einen oder mehrere Mitarbeitende, der so genannte Management-Buy-out (MBO). Ein MBO schafft gute Voraussetzungen für die Kontinuität der Führung. Die neuen Eigentümer wissen über die Stärken und Schwächen des Betriebs Bescheid und sind bereits mit Kunden, Lieferanten und anderen Anspruchsgruppen vertraut, was sie vor Überraschungen schützt.
Für die Nachfolger ist ein MBO aber oft eine riesige finanzielle Herausforderung. In der Regel zieht sich der Firmeninhaber mit diesem Schritt aus dem operativen Geschäft zurück und will das gesamte unternehmerische Risiko abgeben. Das bedeutet meistens, dass die Finanzierung bis zur Firmenübergabe stehen muss.
Verkauf an Unternehmen
An zweiter Stelle steht der Verkauf an ein anderes Unternehmen. Etwa jedes dritte Unternehmen, das sich für eine familienexterne Lösung entscheidet, wählt diesen Weg. Eine Fusion mit einem anderen Unternehmen bringt grosse Herausforderungen mit sich, die schon bei der Suche nach einem passenden Partner beginnen. Idealerweise sollten beide Unternehmen dank dem Zusammengehen von Synergien profitieren. Für den Verkäufer ist entscheidend, dass das Partnerunternehmen die Führungsrolle übernimmt und die nötigen finanziellen Mittel beisteuert (Mehrheitsbeteiligung).
Die Integration in eine Muttergesellschaft kann einem Unternehmen ganz neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, die bisher unerreichbar waren. Entscheidend für die Kontinuität und den Erfolg ist aber, ob die bisherige Organisation mit den bestehenden Mitarbeitenden weitergeführt werden kann, wenn die Geschäftsleitung an eine externe Stelle übergeht.
Verkauf an neue Geschäftsführung (Management-Buy-in)
Relativ häufig ist auch der Verkauf der Firma an aussenstehende Manager (Management-Buy-in). Die neuen Besitzer übernehmen in diesem Fall auch die Leitung der Firma. Der künftige Unternehmenserfolg hängt darum wesentlich ab von der Führungsfähigkeit, der Branchen-Erfahrung und dem Beziehungsnetz der Käufer. Auch bei dieser Lösung kann sich die Ausrichtung der Firma in kurzer Zeit stark verändern.
Beteiligung von Investoren (Private Equity)
Wenige Unternehmer wünschen sich eine Beteiligung oder Übernahme durch einen Investor. Solche Nachfolgeregelungen sind meistens nur Übergangslösungen: Investoren übernehmen entweder Minderheitsanteile auf Zeit, damit der Unternehmer schrittweise aussteigen kann. Oder sie kaufen die Firma, entwickeln sie weiter und verkaufen sie nach einer gewissen Zeit mit Gewinn weiter.
Als Sparringpartner, Coach im Nachfolgeprozess und als Investor erarbeiten wir mit unseren Kunden Handlungsoptionen, bereiten das Unternehmen entsprechend vor und begleiten Unternehmer und Unternehmen bei der Umsetzung.